Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel & Restaurant Sax
An- und Abreise
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10:00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das Hotel & Restaurant Sax dem zustimmt, ist bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel & Restaurant Sax über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer eines von Hotel & Restaurant Sax akzeptierten Kartenunternehmens angegeben wurde.

Stornierungen
Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich: Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 22. Tage vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit zwischen dem 21. und 15. Tag vor dem Anreisetermin berechnet das Hotel & Restaurant Sax 50 % des Arrangementpreises, zwischen dem 14. und 4. Tag vor der Anreise 70 % des Arrangementpreises. Ab dem 3. Tag vor dem Anreisetermin 80 % desselben. Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 90 % des Preises fällig. Hotelzimmer: eine Stornierung ist bis zum 3. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen nach dem 3. Tag vor der Anreise oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die erste Übernachtung zu 100 % fällig. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstigen Großveranstaltungen in der Region. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls berechnet das Hotel & Restaurant Sax 80% des Logisbedarfes für den gebuchten Zeitraum. Logis ab 15 Personen (Gruppen- Arrangement). Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vor der Anreise, werden 20 % des Logisbzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis zum 10. Tage 80 % desselben und bei einer solchen bis 3 Tage vor der Anreise 90 % des Logis- bzw. Arrangementpreises fällig. Umfasst die Reservierung mehr als 5 Logisnächte, so verlängern sich die vorstehenden Fristen um jeweils 5 Tage. Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit: über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt, 29. bis zum 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten, 14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 33 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis- Bankett x Personenzahl, 7. bis 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 66 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis- Bankett x Personenzahl, binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten zzgl. Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt: Mindest-Menüpreis- Bankett x Personenzahl.

Sonstiges
Dem Gast ist bekannt dass es sich um eine Nichtraucher Location sowohl im Hotel als auch Restaurant handelt und dieses damit Zielgruppenorientiert bewirbt. Im gesamten Objekt ausgenommen Freiflächen/Terrasse gilt ein striktes Rauchverbot. Die Wohnräume sind mit empfindlichen Rauchdetektoren und Brandwarnmeldern ausgestattet. Deren Auslösen durch das Rauchen auf dem Zimmer ist Anlass, für ein außerordentliches Kündigungsrecht. Für die Maßnahmen der zusätzlichen Reinigung und Geruchsbereinigung des betreffenden Raumes, wird ein Pauschale von 100,-

Leistungen
Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den individuell getroffenen Vereinbarungen. Liegt der Vereinbarung eine Vollpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Mittagessen, so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag andernfalls mit dem Mittagessen. Halbpension umfasst grundsätzlich Frühstück und Abendessen. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu. Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel & Restaurant Sax berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen. Eine evt. Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Hotelund Arrangementpreises. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn + Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet wird.

Zahlung
Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bzw. bei Anreise in bar, fällig, andernfalls mit der Abreise des Gastes ebenso in bar. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das Hotel & Restaurant Sax nach eigenem Ermessen eine Zwischenrechnung erstellen. Kommt der Gast in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel & Restaurant Sax vorbehalten. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel & Restaurant Sax eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich auf Erfüllungsbasis. Grundsätzlich trifft den Gast die Erfüllungspflicht. Dem Hotel & Restaurant Sax bleibt es freigestellt andere Zahlungsformen oder Währungen zu akzeptieren. Keinesfalls besteht eine Pflicht andere Zahlungsmittel, Währungen und Formen der Kreditierung zu akzeptieren.

Haftung
Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel & Restaurant Sax für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden. Das Hotel & Restaurant Sax haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel & Restaurant Sax bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen. Das Hotel & Restaurant Sax haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß

Kündigung
Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht das Hotel & Restaurant Sax ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Hat das Hotel & Restaurant Sax begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Hotel & Restaurant Sax alle Vertragsverhältnisse ebenfalls fristlos kündigen. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung des Hotel & Restaurant Sax in einer Tageszeitung oder sonstigen Medien insbesondere elektronischen wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufsveranstaltungen bzw. mit kommerziellen Hintergrund betrieben Veranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel & Restaurant Sax der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.